Autorenvertrag für Teilbeiträge

Zwischen

________

(im folgenden kurz "Autor" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt),

und

________

(im folgenden kurz "Verlag" genannt),

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Dieser Vertrag betrifft das vorliegende/noch zu verfassende Werk des Autors unter dem Titel/Arbeitstitel:

 

______

 

Das Werk ist als Beitrag zu dem Sammelwerk (Arbeitstitel)

 

__________

herausgegeben von __________ vorgesehen.

 

Einzelheiten über Inhalt, Aufbau, Auswahl, Gliederung und formale Gestaltung des Sammelwerks und der Beiträge, auch über deren Umfang, sowie über den Kreis der beteiligten Herausgeber und Mitarbeiter sind in der Anlage zu diesem Vertrag festgehalten. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.

(2) Der endgültige Titel des Beitrags wird in Abstimmung zwischen Autor, Herausgeber und Verlag festgelegt, wobei der Autor dem Stichentscheid des Verlages zu widersprechen berechtigt ist, soweit sein Persönlichkeitsrecht verletzt würde.

(3) Der Autor versichert, daß er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinem Werk zu verfügen, und daß er bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat.

(4) Der Autor verpflichtet sich, dem Werk nicht durch Veröffentlichungen in anderen Verlagen Konkurrenz zu machen.

(5) Der Autor wird den Herausgeber bei Ablieferung des Manuskripts schriftlich auf im Werk enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hinweisen, mit denen das Risiko einer Persönlichkeitsrechtsverletzung verbunden ist.

 

 

§ 2 Rechtseinräumungen

 

(1) Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes innerhalb des in § 1 Nr. 1 genannten Sammelwerkes für alle Ausgaben und Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung, und zwar für alle Sprachen.

Sollte in irgendeinem Lande der Welt die gesetzliche Schutzfrist in Zukunft verlängert 

[ENDE DER VORSCHAU]




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