Autorengruppen-Verlagsvertrag für Schulbuchautoren
Zwischen
______________
(im folgenden kurz "Autor" oder - je nach Funktion - "Herausgeber" oder "Mitarbeiter" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt)
und
(im folgenden kurz "Verlag" genannt),
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag betrifft das geplante Unterrichtswerk mit dem Arbeitstitel
____________
Es ist für den Unterricht an _______ (Schulart), _______ bis _______ Klasse, bestimmt. Vorgesehen ist eine Aufteilung in Klassenbände, die sich aus
- einem Hauptband (Schülerband)
- einem Ergänzungsheft (Grammatikband, Arbeitsheft o. ä.)
- einem Lehrerband
zusammensetzen. Über eine Erweiterung des Unterrichtswerks auf andere Schularten werden die Vertragspartner sich zu gegebener Zeit verständigen.
Einzelheiten über Inhalt, Aufbau, Auswahl, Gliederung und formale Gestaltung, über den Kreis der beteiligten Mitarbeiter sowie über die Durchführung von Mitarbeiterkonferenzen sind in der Anlage zu diesem Vertrag festgehalten. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.
(2) Das Unterrichtswerk wird von den Autoren 1) bis 3) herausgegeben. Unter ihrer Verantwortung arbeiten 3 Autorengruppen wie folgt:
Gruppe Weiß: Autoren 4 bis 6
Gruppe Klaus: Autoren 7, 8 und 10
Gruppe Alles: Autoren 9, 11 und 12.
(3) Unter den Herausgebern und innerhalb der Autorengruppen gilt das Mehrheitsprinzip, insbesondere in den folgenden Fällen:
a) Die Herausgeber entscheiden mit Mehrheit darüber, ob ein Manuskript (Beitrag) in das Werk aufgenommen wird und/oder welche Änderungen daran vorzunehmen sind.
b) Die Mitarbeiter einer Autorengruppe entscheiden mit Mehrheit darüber, in welcher Form das Ergebnis ihrer Arbeit den Herausgebern vorgelegt wird; der für sie zuständige Herausgeber muß dieser Mehrheit angehören.
c) Die Herausgeber entscheiden mit Mehrheit über die Berufung eines weiteren oder neuen Herausgebers. Diese Entscheidung bedarf der Zustimmung des Verlages.
d) Die Mitarbeiter einer
[ENDE DER VORSCHAU]
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