Vertriebsvertrag zwischen selbst produzierendem Künstler und Vertrieb
Vertrag
zwischen:
Künstler
...
und
Vertrieb
...
1) Produktion
Künstler lässt auf eigene Kosten die nachstehende CD produzieren und räumt dem Vertrieb das exklusive Recht ein, diese von Künstler produzierte CD:
Name der CD, Nennung der enthaltenen Aufnahmen
weltweit im Einzel- und Großhandel, Club- und Mailorder-Vertrieb, zeitlich unbeschränkt zu verkaufen.
2) Entgelt und Abrechnung für Vertriebsleistung
Der Vertrieb erhält als Vertriebentgelt für jeden durch den Vertrieb verkauften Tonträger mit dem Vertragswerk 40 % (vierzig Prozent) vom Handelsabgabepreis (HAP).
Die Abrechnungen erfolgen jeweils per 31.1. und 31.7. eines jeden Jahres. Der Vertrieb verpflichtet sich, innerhalb von 12 Wochen nach dem jeweiligen Abrechnungsstichtag ordnungsgemäße Vertriebsabrechnungen an Künstler zu erstellen und die ausgewiesenen Beträge, also 60% (sechzig Prozent) für jeden durch den Vertrieb
[ENDE DER VORSCHAU]
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