Künstlerexklusivvertrag mit Produzent
Zwischen
(im folgenden "Künstler" genannt)
und
(im folgenden "Produzent" genannt)
wird folgendes vereinbart:
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme von musikalischen Darbietungen des Künstlers ("Vertragsaufnahmen") die unter anderem durch die Herstellung und den Vertrieb von Tonträgern und/oder Bildtonträgern aller Art, durch die Verwertung von Nebenrechten, sowie durch die nicht physische Weitergabe, sog. E-Commerce bzw. M-Commerce, exklusiv ausgewertet werden sollen. Hierzu wird der Künstler nach den Bestimmungen dieses Vertrages schutzfähige Darbietungen zum Zwecke der Aufnahme vortragen. Der Künstler überträgt die hierfür erforderlichen Rechte auf den Produzenten.
Weiterhin ist Gegenstand des Vertrages die öffentliche Vermarktung des Künstlers durch Organisation und Management von Auftritten, Tourneen und anderer geeigneter Werbemaßnahmen.
Die Verwertung im Rahmen dieses Vertrages erfolgt ausschließlich unter dem Namen des Künstlers, der wie folgt wiedergegeben ist:
_____________
2. Vertragsdauer
Dieser Vertrag ist für die Dauer von zwei Jahren ab Vertragsunterzeichnung geschlossen. Bei nicht gleichzeitiger Vertragsunterzeichnung ist das Datum der Vertragsunterzeichnung durch den Produzenten maßgebend.
Dem Produzenten wird ein dreimaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr eingeräumt.
Das Optionsrecht verfällt, wenn es nicht schriftlich spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende ausgeübt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Optionsausübung ist das Datum der Absendung der Ausübungserklärung an die dem Produzenten zuletzt bekanntgegebene Adresse des Künstlers maßgebend.
Bei vorzeitigem Rechterückfall oder Unwirksamkeit dieses Vertrages, bleiben Lizenzverträge, welche der Produzent mit Dritten geschlossen hat, mit der Maßgabe wirksam, dass der Künstler anstelle des Produzenten in diese Verträge eintritt.
3. Produktionsumfang
Der Künstler wird pro
[ENDE DER VORSCHAU]
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