Subverlagsvertrag
Zwischen
[Name des Originalverlags],
mit Sitz in [Adresse des Originalverlags],
gesetzlich vertreten durch [Name des gesetzlichen Vertreters],
(im Folgenden „Hauptverlag“ genannt),
und
[Name des Subverlags],
mit Sitz in [Adresse des Subverlags],
gesetzlich vertreten durch [Name des gesetzlichen Vertreters],
(im Folgenden „Subverlag“ genannt),
wird folgender Subverlagsvertrag geschlossen:
Präambel
(1) Der Hauptverlag ist Inhaber der Urheberrechte an verschiedenen musikalischen Werken (im Folgenden „Werke“ genannt), deren detaillierte Auflistung in Anhang A dieses Vertrags enthalten ist. Der Subverlag ist im Bereich der Verwertung und Vermarktung von Musikwerken tätig und soll die Werke des Hauptverlags in den [definierte Territorien] vermarkten.
(2) Ziel dieses Vertrages ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Subverlag die Rechte erhält, die Werke im definierten Territorium zu nutzen, zu verwalten und zu verwerten.
1. Definitionen
(1) Werke: Alle musikalischen Kompositionen und Texte, die im Anhang A aufgeführt sind und für die der Hauptverlag die Rechte besitzt.
(2) Verwertungsrechte: Umfassen das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung und sonstige kommerzielle Nutzung der Werke, soweit diese dem Hauptverlag zustehen.
(3) Territorium: [Genaue geografische Regionen oder Länder, in denen der Subverlag tätig werden darf].
(4) Nettoumsatz: Alle Einnahmen, die durch die Verwertung der Werke erzielt werden, abzüglich jeglicher anfallender Steuern und Gebühren.
(5) Lizenzgebühr: Der Prozentsatz des Nettoumsatzes, der dem Hauptverlag vom Subverlag für die Nutzung der Werke zusteht.
(6) Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks oder behördliche Anordnungen, die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen.
(7) Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich
[ENDE DER VORSCHAU]
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