Künstlervertrag mit Agentur

§ 1 Vertragspartner

 

Vertragspartner 1 (VP1 Agentur):

 

Vertragspartner 2 (VP2 - Künstler)

Firma:

Name/Vorname: ______________________________

Künstlername: _______________________________

Anschrift: ___________________________________

____________________________________________

Telefon: _____________________________________

E-Mail: ______________________________________

 

§ 2 Vertretung durch die Agentur

Der Künstler wird durch die Agentur im vollen Umfang vertreten. Dieser Vertrag dient zum Schutz des Künstlers und als Sicherheit für den Künstler. Das heißt musikalischen Auftritte sind dem Künstler überlassen, was seine Musik, Stil und Darbietungsform betrifft. Die Agentur kümmert sich um den rechtlichen Rahmen, Absicherung, Steuern und technische Voraussetzungen der Auftritte. Des weiteren verpflichtet sich die Agentur für den Künstler Werbung im Sinne des Künstlers bereitzustellen und zu verteilen.

§ 3 Voraussetzung der Zusammenarbeit

Die Agentur regelt alle Rahmenbedingungen für die durch die Agentur vermittelten Auftritte des als VP2 bezeichneten Künstlers. Dies beinhaltet insbesondere die Absprachen in den Bereichen Gagen, Spielzeiten, Unterbringung, Fahrtkosten, Technische Voraussetzungen und sonstige Nebenabreden gegenüber Dritten. Dabei hat der Künstler seine Anforderungen der Agentur mitzuteilen. Die Agentur ist damit verpflichtet die Bedingungen im Sinne des Künstlers umzusetzen.

Voraussetzung für diese Zusammenarbeit ist, dass der Künstler keine über den im Bookingvertrag hinausgehenden Nebenabreden ohne Zustimmung oder ohne Wissen der Agentur trifft. Der Künstler hat seine Anforderungen der Agentur mitzuteilen.

§ 4 Auftrittsabsage seitens des Veranstalters

Wird seitens des Veranstalters eine Absage mitgeteilt, wird je nach Zeit die noch bis zum Auftrittstermin vorhanden ist prozentual eine Ersatzzahlung an den Künstler dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Eine detaillierte Regelung dazu wird individuell in jeden Bookingvertrag zusammen mit den Veranstaltern zugunsten des Künstlers ausgehandelt.

§ 5 Auftrittsabsage oder Nichterscheinen seitens des Künstlers

(1) Eine Absage eines Auftritts seitens des Künstlers muss mit der Agentur abgesprochen und von der Agentur bestätigt werden. Dies muss spätestens 48 Stunden vor dem Auftritt der Agentur geschehen, damit die Agentur mit dem Veranstalter eine Lösung zugunsten des Künstlers 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Künstlervertrag mit Agentur" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.