Lizenzvertrag zur Produktion und Vertrieb einer Software
zwischen
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Lizenzgeber
und
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Lizenznehmer
§ 1 Augangspunkt
1. Der Lizenzgeber hält als Inhaber und Verfügungsberechtigter das nach §§ 69 a ff. UrhG geschützte Softwarerecht. Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es schützt eine Software mit den folgenden Leistungsmerkmalen. (kurze Beschreibung, eventuell Verweis auf Anlage)
2. Der Lizenzgeber nutzte das Softwarerecht bereits in folgendem Umfang:
(kurze Beschreibung, eventuell Verweis auf Anlage)
3. Der Lizenzgeber möchte das Softwarerecht im Rahmen seiner Tätigkeiten als
(kurze Beschreibung, eventuell Verweis auf Anlage) nutzen.
4. Der Lizenznehmer ändert oder erweitert die Software nicht. Er führt keine Programmierarbeiten aus, die §§ 69 c ff. UrhG nicht zulassen.
5. Die Vertragspartner bennenen für alle Fragen zur Vertragsdurchführung die folgenden Ansprechpartner:
Lizenzgeber: (...), (Stellenzeichen, Anschrift, Telefon)
Lizenznehmer: (xxx) (Stellenzeichen, Anschrift, Telefon)
§ 2 Lizenz
1. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer die ausschließliche Lizenz für die Produktion und den Vertrieb von Softwarepaketen, die auf der Grundlage des oben beschriebenen Softwarerechts erstellt werden. Der Lizenzgeber behält insoweit kein Weiterbenutzungsrecht. Er räumt für den sachlichen, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich dieser Lizenz keine weiteren Lizenzen ein. Die Lizenz erstreckt sich auf sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten. Sie gilt auch für Änderungen, Erweiterungen, Fehlerbeseitigungen und andere softwaretechnische Weiterentwicklungen, die der Lizenzgeber durchführt.
2. Das produzierte und vertriebene Softwarepaket hat den folgenden Inhalt: ein Computerprogramm auf einem Datenträger, Sicherungskopie, Begleitmaterial für den Nutzer und Installationsanweisungen. (Einzelheiten beschreiben)
3. Vertragsgebiet ist ___________. Der
[ENDE DER VORSCHAU]
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