Klausel für Änderungen und Erweiterungen (Change Requests)
§ ...
Änderungen und Erweiterungen (Change Requests)
(1) Der Kunde kann schriftlich Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen verlangen. Der Lizenzgeber kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn dem Lizenzgeber deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist.
(2) Der Kunde wird die Analyse eines Änderungswunsches beauftragen. Der Lizenzgeber ermittelt innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Auswirkungen auf den vereinbarten Leistungsumfang und ggf. notwendige Änderungen des Zeitplans und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar.
(3) Für die Prüfung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens und für die Ausarbeitung von Nachtragsangeboten
[ENDE DER VORSCHAU]
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