Franchisingvertrag

zwischen
____________
– nachfolgend Franchisegeber genannt –

und

____________
– nachfolgend Franchisenehmer genannt –

Präambel
Der Franchisegeber hat das ____________-System zum Betrieb von _______ entwickelt und zur Marktgeltung in ______ gebracht. Er betreibt selbst und durch unabhängige Franchisenehmer _________ unter Verwendung des ____________-Systems. Das ____________-System ist eine umfassende Methode zur ________ und besteht insbesondere aus folgenden Elementen:
–    Dem Namen ____________,
–    den ___________-Kennzeichen, insbesondere dem ___________-Werbesymbol Nr. 1, eingetragen als Deutsche Marke Nr. 12345, und ____________-Werbesymbol Nr. 2, eingetragen als Deutsche Marke Nr. 456789, die diesem Vertrag als Anlage beigefügt sind,
–    dem derzeitigen Know-how und Kenntnissen über die Betriebsführung und
–    Handbüchern zur umfassenden Betriebsführung, insbesondere ____.

Der Franchisenehmer erklärt, dass er vor Abschluss dieses Vertrags ausreichend Gelegenheit hatte, das System in allen Einzelheiten aus eigener Anschauung kennen zu lernen und dass er die oben genannten Handbücher zur Kenntnis genommen und geprüft hat. Der Franchisenehmer wünscht im Wege des Franchising an dem Konzept des Franchisegebers zu partizipieren. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nunmehr Folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers, die im Wesentlichen bestehen aus,
a)    der Verwendung und Nutzung der in der Präambel bezeichneten Schutzgegenstände, der Geschäftsbezeichnung und des Namens sowie der in den Handbüchern und weiteren Unterlagen niedergelegten Kenntnisse zur Betriebsführung, soweit sie für das ____________-System typisch sind,
b)    dem Recht und der Pflicht, diese Schutzgegenstände, Namen und Kenntnisse nur im Zusammenhang mit dem Betrieb ________ nach dem ____________-System während der Dauer dieses Vertrags zu verwenden und zu nutzen,
c)    dem Recht und der Pflicht, in den in der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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