Franchise-Vertrag (Restaurant)
zwischen
der XY-GmbH
– nachfolgend Franchise-Geber genannt –
und
Herrn W. Z.
– nachfolgend Franchise-Nehmer genannt –
Präambel
Der Franchise-Geber hat das XY-System zum Betrieb von Bistro-Restaurants entwickelt und zu Marktgeltung in der Bundesrepublik Deutschland gebracht. Er betreibt selbst, durch mit ihm verbundene Dritte und durch unabhängige Franchise-Nehmer Bistro-Restaurants unter Verwendung des XY-Systems.
Das XY-System ist ein umfassendes System der Betriebsführung und besteht insbesondere aus:
1. Gewerblichen Schutzrechten, nämlich den Waren- bzw. Dienstleistungsmarken XY und XYZ Nr. _______ bzw. _______, sowie dem Namen und der Geschäftsbezeichnung XY;
2. Systemtypischen Ausstattungen, Designs, Farben und Farbzusammenstellungen für Innen- und Außendekoration und Werbung, Waren, deren Verpackung und Zusammensetzung;
3. Sonstigen technischen Schutzrechten, Wort- und/oder Bildzeichen und Geschäftsbezeichnungen, die für den Franchise-Geber in Zukunft noch geschützt und/oder von ihm benutzt werden mögen;
4. Know-how im jeweiligen Stand der Entwicklung;
5. Betriebswirtschaftlichen Kontrollverfahren, einschließlich Betriebsabrechnungsverfahren;
6. Handbüchern zur umfassenden Betriebsführung, insbesondere zur Herstellung der systemtypischen Speisen und Getränke, sowie für den Service;
7. Einer einheitlichen Marktbearbeitungskonzeption.
Der Franchise-Nehmer erklärt, daß er vor Abschluß dieses Vertrages ausreichend Gelegenheit hatte, das System in allen Einzelheiten aus eigener Anschauung kennenzulernen und die vom Franchise-Geber bezüglich des Systems, dessen wirtschaftlichen Grundlagen und dieses Vertrages gemachten Angaben in einem oder mehreren Betrieben des Franchise-Gebers und/oder von Franchise-Nehmern zu überprüfen. Er erklärt weiter, daß er diese Angaben sowie den vorliegenden Vertrag und die in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere die Betriebshandbücher gem. § 2 Ziff. 4 und § 3 tatsächlich zur Kenntnis genommen und geprüft hat.
D
[ENDE DER VORSCHAU]
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