Anschreiben wg. Verletzung der Bezugsbindung
........................., den .........................
Verletzung der Bezugsbindung
Sehr geehrte/r Frau/Herr ...........,
hiermit zeigen wir an, dass wir ständig die Interessen der Firma ...................... als Franchise-Geber-Zentrale des ........................ Franchise-Systems vertreten. Eine auf uns lautende Vollmacht liegt an.
I.
1.
Am ................... schlossen Sie mit unserem Mandanten einen Franchise-Vertrag nach dem ...................... Franchise-System ab. Der Franchise-Vertrag begann am ................ und wurde bis zum .................... fest abgeschlossen. Das Franchise-Outlet wurde von Ihnen am ........................ eröffnet.
Nach dem abgeschlossenen Franchise-Vertrag haben Sie sich verpflichtet, nicht nur das Franchise-Outlet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu betreiben (§ 9 Abs. 1) sondern auch die Vertragsprodukte des .................... Franchise-Systems abzusetzen. Diese Regelung wird ergänzt durch die Regelung in § 12 Abs. 1, 2 des von Ihnen am ......................... abgeschlossenen Franchise-Vertrages. Hier heißt es:
„1. Vertragsprodukte des Franchise-Systems sind Produkte, die entweder vom Franchise-Geber oder aber von dem zum Franchise-System gelisteten Lieferanten geliefert werden.
Die Liste der derzeitigen Vertragsprodukte ergibt sich aus der EK-Preisliste, die in ihrer jeweils gültigen Fassung dem Franchise-Vertrag als Anlage 6 beigefügt ist.“
Diese Anlage 6 konkretisiert dem gemäß die Ihnen obliegende Bezugsbindung. Eine solche Bezugsbindung ist auch gemäß § 17 GWB zulässig. Ohne eine solche Bezugsbindung kann sich ein Franchise-System auch nicht auf dem Markt durchsetzen. In einer solchen Bezugsbindung liegt daher auch kein Verstoß gegen die unternehmerische Selbständigkeit (vgl. zuletzt noch BGH, WM 2003, 343).
2.
Bei Überprüfung in Ihrem Franchise-Outlet mussten wir jedoch feststellen, dass Sie nicht nur die Bezugsverpflichtung verletzt haben, sondern auch Konkurrenzprodukte
[ENDE DER VORSCHAU]
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