Antrag auf Elternzeit mit Anmerkungen
An die Personalabteilung
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Anlass der Geburt unseres Kindes ______, geboren am ______, teile ich mit, dass ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist (§ 6 Mutterschutzgesetz) die nachfolgend genannte Elternzeit nehmen werde:
vom ____________ bis ______________ (Zeitraum von zwei Jahren)
Das Kind wird von mir betreut und lebt in meinem Haushalt. Eine Geburtsurkunde zur Berechnung der Fristen füge ich diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkungen:
Der Antrag auf Elternzeit muss erkennen lassen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen wird. Der Antrag muss weiterhin unzweideutig erkennen lassen, ob Elternzeit mit der Folge der Suspendierung der beiderseitigen Hauptpflichten oder aber in Form von Teilzeitarbeit genommen wird.
Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hin. Strittig war, ob die Klägerin, die nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit unter zunächst völliger Freistellung von der Arbeit beantragt hatte, von ihrem Arbeitgeber die Zustimmung zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung verlangen konnte. Sie hatte dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie daran denke, zwei Jahre Elternzeit zu beanspruchen. Dazu hatte sie ausgeführt: "Ich beabsichtige von diesen zwei Jahren die ersten sechs Monate nicht zu arbeiten und 18 Monate einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich meinen Antrag auf Elternzeit fristgemäß erst sechs Wochen vor dessen
[ENDE DER VORSCHAU]
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