AGB über die Gewährleistung bei Sportartikeln, Sportschuhen und Sportbekleidung
Der VDS informiert / Juli 2002: Bei Sportartikeln, Sportschuhen und Sportbekleidung, die in unseren Fachgeschäften erworben wurden, gelten für die Gewährleistung ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen folgende Bedingungen:
1.
Ist das Produkt mangelhaft, können Sie zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
Wir dürfen die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die kostengünstigere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Sie zurückgegriffen werden kann (z.B. bei Kostenunterschieden von 10% und mehr). Ihr Anspruch beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Auch diese dürfen wir wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, z.B. wenn sie den Kaufpreis oder den Wert des mangelfreien Produkts übersteigen.
Sofern wir zum Zwecke der Nacherfüllung ein mangelfreies Produkt liefern, haben Sie das mangelhafte Produkt zurückzugeben und Wertersatz für die bisherigen Nutzungen zu leisten. Dieser Wertersatz wird bei der Lieferung des mangelfreien Prokuktes von uns entsprechend im Preis berücksichtigt. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es
[ENDE DER VORSCHAU]
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