Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger

I. Kaufvertrag, Übertragung von Rechten und Pflichten

1. Der Käufer ist an die Bestellung zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.

2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

3. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

II. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - zur Zahlung in bar fällig.

2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

3. Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen vereinbart und ist der Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - einschließlich bis zum Fälligkeitstagaufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10%, bei einer Laufzeit des Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% des Teilzahlungspreises in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein eingestellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist.

Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer - 

[ENDE DER VORSCHAU]




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