Vom 14. Juli 2003. Der Verband der Deutschen Lackindustrie, Frankfurt am Main, hat am 11. Juli 2003 die nachfolgend wiedergegebene Neufassung der Empfehlung "Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie" nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beim Bundeskartellamt angemeldet:
Der Verband der Deutschen Lackindustrie e.V., Karlstraße 21, 60329 Frankfurt am Main, empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden "Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie" unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Abnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Lackindustrie
I. Geltungsbereich
Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur für die Anwendung gegenüber Unternehmen bestimmt. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen sollen schriftlich vereinbart werden.
II. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk und gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang widerspricht.
Sollten wir während der Dauer der Vertragslaufzeit unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise zur Anwendung. Im Fall der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt,
[ENDE DER VORSCHAU]
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