Vertrag für Reisefotografie und -videografie
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Fotograf/Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, im Auftrag des Auftraggebers bestimmte Orte, Kulturen oder Landschaften zu dokumentieren. Die zu dokumentierenden Orte und Themen werden wie folgt festgelegt:
- Beschreibung des Projekts: (z.B. Dokumentation einer bestimmten Kultur, Landschaftsaufnahmen, Stadtporträts)
- Geplante Reiseziele: (z.B. Länder, Städte, spezifische Orte)
- Geplanter Reisezeitraum:
- Umfang der Aufnahmen: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos, Anzahl der Reisetage)
- Weitere spezifische Anforderungen: (z.B. bestimmte zu dokumentierende Ereignisse, Aufnahmen bei speziellen Lichtverhältnissen)
(2) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, die Aufnahmen in der vertraglich vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Fotografen/Videografen
(1) Der Fotograf/Videograf ist verantwortlich für die gesamte Organisation und Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen während der Reise. Dies umfasst:
- Detaillierte Planung der Reiseroute und der zu dokumentierenden Orte in Absprache mit dem Auftraggeber.
- Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen unter Berücksichtigung der kulturellen und geografischen Besonderheiten der besuchten Orte.
- Bearbeitung und Nachbearbeitung des Materials, einschließlich Schnitt,
[ENDE DER VORSCHAU]
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