Vertrag für Dokumentarfotografie und -videografie

Dieser ausführliche Vertrag für Dokumentarfotografie und -videografie ist so gestaltet, dass er alle wichtigen Aspekte eines dokumentarischen Projekts abdeckt. Dies umfasst nicht nur die Durchführung und den ethischen Rahmen der Arbeit, sondern auch wichtige organisatorische Details wie die Regelung von Reisekosten und Spesen, die Nutzung und Übergabe von Rohmaterial, sowie rechtliche Absicherungen in Bezug auf Haftung und Datenschutz. Durch diese umfassende Gestaltung wird eine klare und rechtlich sichere Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen.

 

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

und

Fotograf/Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen dokumentarischen Foto- und Videodienstleistungen durchzuführen:

  • Art des Projekts: (z.B. Reportage, Langzeitdokumentation, Dokumentarfilm)
  • Projektbeschreibung: (z.B. Thema der Dokumentation, Ziele, relevante Ereignisse oder Personen)
  • Geplanter Zeitraum:
  • Umfang der Aufnahmen: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos, Anzahl der Drehtage)
  • Weitere spezifische Anforderungen: (z.B. bestimmte zu dokumentierende Ereignisse, Orte, Personen)

(2) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, das Projekt in der vertraglich vereinbarten Qualität und unter Berücksichtigung der ethischen Standards, wie im Vertrag festgelegt, durchzuführen.

§ 2 Leistungen und Pflichten des Fotografen/Videografen

(1) Der Fotograf/Videograf ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Bearbeitung der dokumentarischen Aufnahmen. Dies umfasst:

  • Entwicklung eines detaillierten Konzepts für die Dokumentation in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
  • Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen an den vereinbarten Orten und zu den vereinbarten Zeiten.
  • Bearbeitung und 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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