Vertrag für Dokumentarfotografie und -videografie
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Fotograf/Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen dokumentarischen Foto- und Videodienstleistungen durchzuführen:
- Art des Projekts: (z.B. Reportage, Langzeitdokumentation, Dokumentarfilm)
- Projektbeschreibung: (z.B. Thema der Dokumentation, Ziele, relevante Ereignisse oder Personen)
- Geplanter Zeitraum:
- Umfang der Aufnahmen: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos, Anzahl der Drehtage)
- Weitere spezifische Anforderungen: (z.B. bestimmte zu dokumentierende Ereignisse, Orte, Personen)
(2) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, das Projekt in der vertraglich vereinbarten Qualität und unter Berücksichtigung der ethischen Standards, wie im Vertrag festgelegt, durchzuführen.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Fotografen/Videografen
(1) Der Fotograf/Videograf ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Bearbeitung der dokumentarischen Aufnahmen. Dies umfasst:
- Entwicklung eines detaillierten Konzepts für die Dokumentation in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
- Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen an den vereinbarten Orten und zu den vereinbarten Zeiten.
- Bearbeitung und
[ENDE DER VORSCHAU]
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