Vertrag für Fotografie und Videografie von Immobilien und Bauprojekten

Dieser Vertrag für Fotografie und Videografie von Immobilien und Bauprojekten ist umfassend und detailliert ausgearbeitet, um alle relevanten Aspekte der fortlaufenden Dokumentation von Bauprojekten abzudecken. Er regelt die Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien, die Anforderungen an die Dokumentationsintervalle und die Übergabe der Aufnahmen sowie rechtliche Aspekte wie Haftung, Datenschutz und Genehmigungen. Dies gewährleistet eine strukturierte und rechtlich abgesicherte Zusammenarbeit während des gesamten Projekts.

 

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

und

Fotograf/Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen Foto- und Videoaufnahmen von Immobilien und Bauprojekten zu erstellen:

  • Art des Projekts: (z.B. Dokumentation des Baufortschritts, Immobilienpräsentation)
  • Adresse der Immobilie/Baustelle:
  • Geplanter Projektzeitraum:
  • Umfang der Aufnahmen: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos, Frequenz der Dokumentation)
  • Spezifische Anforderungen: (z.B. bestimmte Perspektiven, regelmäßige Aufnahmen in festgelegten Intervallen, besondere Anforderungen an die Bildqualität)
  • Weitere Vorgaben: (z.B. Verwendung von Drohnen, Zeitrafferaufnahmen)

(2) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, die Aufnahmen in der vertraglich vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu liefern.

§ 2 Leistungen und Pflichten des Fotografen/Videografen

(1) Der Fotograf/Videograf ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Dies umfasst:

  • Regelmäßige Fotografie und Videografie des Baufortschritts oder der Immobilien zu den vereinbarten Zeitpunkten.
  • Erstellung von 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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