Vertrag für Fotografie und Videografie von Immobilien und Bauprojekten
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Fotograf/Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen Foto- und Videoaufnahmen von Immobilien und Bauprojekten zu erstellen:
- Art des Projekts: (z.B. Dokumentation des Baufortschritts, Immobilienpräsentation)
- Adresse der Immobilie/Baustelle:
- Geplanter Projektzeitraum:
- Umfang der Aufnahmen: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos, Frequenz der Dokumentation)
- Spezifische Anforderungen: (z.B. bestimmte Perspektiven, regelmäßige Aufnahmen in festgelegten Intervallen, besondere Anforderungen an die Bildqualität)
- Weitere Vorgaben: (z.B. Verwendung von Drohnen, Zeitrafferaufnahmen)
(2) Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, die Aufnahmen in der vertraglich vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu liefern.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Fotografen/Videografen
(1) Der Fotograf/Videograf ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Dies umfasst:
- Regelmäßige Fotografie und Videografie des Baufortschritts oder der Immobilien zu den vereinbarten Zeitpunkten.
- Erstellung von
[ENDE DER VORSCHAU]
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