Vertrag für Drohnenfotografie und -videografie
Dieser Vertrag für Drohnenfotografie und -videografie ist nun in seiner Gesamtheit dargestellt und enthält detaillierte Bestimmungen, um alle relevanten rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte abzudecken. Der Vertrag regelt insbesondere die Haftungsfragen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, die Einhaltung von Luftverkehrs- und Datenschutzbestimmungen sowie die Absicherung beider Parteien in Fällen von höherer Gewalt oder technischen Ausfällen.
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Drohnenfotograf/Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Drohnenfotograf/Videograf verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen Drohnenaufnahmen durchzuführen:
- Art des Projekts: (z.B. Immobilienfotografie, Landschaftsaufnahmen, Eventdokumentation)
- Geplante Einsatzorte der Drohne:
- Geplante Einsatztermine:
- Umfang der Drohnenaufnahmen: (z.B. Anzahl der Fotos, Länge der Videos)
- Weitere spezielle Anforderungen oder Vorgaben: (z.B. bestimmte Perspektiven, Zeitpunkte für Aufnahmen)
(2) Der Drohnenfotograf/Videograf verpflichtet sich, die Aufnahmen in der vertraglich vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Drohnenfotografen/Videografen
(1) Der Drohnenfotograf/Videograf ist verantwortlich für die gesamte Planung und Durchführung der Drohnenaufnahmen. Dies umfasst:
- Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für den Drohneneinsatz.
- Einhaltung aller relevanten Luftverkehrs- und Datenschutzbestimmungen.
- Einsatz von Drohnen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.
- Durchführung der Drohnenaufnahmen gemäß den vereinbarten Terminen und Vorgaben.
(2) Der Drohnenfotograf/Videograf stellt sicher, dass der
[ENDE DER VORSCHAU]
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