Vertrag über Verkauf eines aktiven Onlineshops nebst Warenbestand, Domain und Marke

Zwischen

[Verkäufer]
(Name, Anschrift, Unternehmensform, nachfolgend "Verkäufer" genannt)

und

[Käufer]
(Name, Anschrift, Unternehmensform, nachfolgend "Käufer" genannt)

wird der folgende Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Verkäufer verkauft und überträgt an den Käufer den Onlineshop, der unter der Domain „[Domain.de]“ betrieben wird, inklusive folgender Bestandteile:

  • Den bestehenden Warenbestand, welcher durch eine Inventarliste dokumentiert ist, die diesem Vertrag beigefügt wird.
  • Die Softwarelizenz für den Betrieb des Onlineshops, einschließlich des Quellcodes der Software.
  • Alle zum Betrieb des Onlineshops gehörenden Kundendaten.

(2) Die Übertragung von Lieferantenverträgen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§ 2 Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Gesamtkaufpreis beträgt [Gesamtkaufpreis] EUR. Dieser Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen:

  • Eine erste Rate in Höhe von [Teilbetrag 1] EUR, die 7 Tage nach Unterschrift dieses Vertrages fällig ist.
  • Eine zweite Rate in Höhe von [Teilbetrag 2] EUR, die sechs Monate nach Vertragsabschluss fällig wird, unter der Bedingung, dass der Onlineshop in diesem Zeitraum die in § 2 (3) festgelegten Kennzahlen erreicht hat. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, entfällt die Pflicht zur Zahlung der zweiten Rate.

(2) Beide Parteien einigen sich darauf, dass im Falle eines umsatzsteuerpflichtigen Vorgangs die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum Kaufpreis fällig wird. Sollte eine solche Einstufung vorgenommen werden, ist der Käufer verpflichtet, die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis zu entrichten.

(3) Die zweite Kaufpreisrate wird fällig, wenn der Onlineshop innerhalb der sechs Monate nach Vertragsabschluss folgende Kennzahlen erreicht:

  • Ein Umsatz von mindestens [Umsatzbetrag] EUR.
  • Eine durchschnittliche Konversionsrate von [Prozentsatz]% pro Monat.
  • Eine Besucheranzahl von mindestens [Besucherzahl] pro Monat.

(4) Um die Erreichung der Kennzahlen zu überprüfen, 

[ENDE DER VORSCHAU]




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