Vertrag über den Kauf eines Webshops
Zwischen
………………………..
Käufer
und
……
Verkäufer
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrage
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist der Verkauf des folgenden Onlineshops (nachfolgend „der Webshop“):
Hauptdomain: ……………….
Sonstige Domains: ………………
Shopsoftware: ……………….
(2) Mitverkauft werden ebenfalls die in Absatz 1 genannten Domains, unter denen der Webshop erreichbar ist.
(3) Weiterhin werden die Rechte und Pflichten aus Vertriebsvereinbarungen (Anlage 2) auf den Käufer übertragen.
- Die vorliegenden Vertriebsrechte können gesonderte Lieferantenverträge darstellen oder ein Zugang zum geschützten Webseitenlogin des Lieferanten, aber auch B2B-AGB und Preislisten sein. Vertriebsrechte meint konkret, dass keine Produkte mittels copy-and-paste ohne Kenntnis in den Shop übertragen wurde, sondern dass jeder Hersteller bzw. Lieferant in Kenntnis einer angehenden Zusammenarbeit ist. Vorliegende Zugänge und schriftliche Vereinbarungen werden ausgehändigt.
- Für die Nutzung von Text- und Bildmaterial der Lieferanten können – sofern nichts gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist - zusätzliche Kosten entstehen, die von den Lieferanten direkt berechnet werden. Dem Käufer steht es frei, die Konditionen mit den Lieferanten zu verhandeln.
- NICHT beinhaltet ist die Beschaffung von GTIN – Nummern (EAN) sofern der Hersteller diese nicht bereits zur Verfügung stellt. Der Käufer muss diese selbst beantragen.
- Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Übertragung der Vertriebsvereinbarungen der Zustimmung der Lieferanten bedarf und das keine Haftung dafür übernommen wird, ob diese Zustimmung erteilt wird
(4) Um den Webshop weiterhin betreiben zu können benötigt der Käufer einen Vertrag mit entsprechenden Payment-Anbietern (z.B. Paypal, Stripe etc.). Die bestehenden Verträge können nicht übernommen werden.
(5) NICHT beinhaltet ist das Hosting des
[ENDE DER VORSCHAU]
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