Vertrag über die Erstellung, das Hosting und die Pflege einer Website
zwischen
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- nachfolgend Auftraggeber -
und
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- nachfolgend Auftragnehmer -
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrags ist die Planung, das Design, die Erstellung, das Hosting , die Pflege und Wartung einer Website nebst deren Software sowie der Einräumung von Nutzungsrechten an der Website und deren Software.
2. Leistungen des Auftragnehmers bzgl. der Erstellung und Installation der Website und deren Software
(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von dem Auftragnehmer zu erstellenden Website und deren Software ist das in Anlage beigefügte Lastenheft.
(2) Der Auftragnehmer kennt die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Auftraggebers und hat diese auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Qualitäten haben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen und einen Vorschlag in Textform für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Änderungsvorschlag muss die dadurch verursachten eventuellen zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs spezifizieren. Der Auftraggeber wird zu diesem Änderungsvorschlag innerhalb von………………Tagen, nach Zugang zum Änderungsvorschlag verbindlich Stellung nehmen.
(3) Auf der Grundlage der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben wird der Auftragnehmer ein Pflichtenheft erstellen. Das Pflichtenheft beschreibt insbesondere die fachlich technische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben. Sollte das Pflichtenheft mangelhaft sein, insbesondere weil es die Vorgaben des Lastenhefts nicht zutreffend umsetzt und abbildet, so kann der Auftraggeber dessen Abnahme verweigern. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur maximal zweimaligen
[ENDE DER VORSCHAU]
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