Notarieller Erbbaurechtsvertrag

Vor mir, dem unterzeichneten Notar ____________ in ____________,

 

erschienen am ____________

Herr/Frau ____________

– nachfolgend Eigentümer genannt –

und

Herr/Frau ____________

– nachfolgend Erbbauberechtigter genannt –

 

Die Erschienenen erklärten, folgenden Erbbaurechtsvertrag schließen zu wollen.

1. Der Eigentümer ist im Grundbuch von ____________ als Eigentümer des Grundstücks ____________ eingetragen.

Der Eigentümer bestellt hierdurch am vorgenannten Grundstück zugunsten des Erbbauberechtigten ge-mäß der Verordnung über das Erbbaurecht vom 15.01.1999 für die Dauer von vierzig Jahren ab Datum dieses Vertrags ein Erbbaurecht.

2. Der Erbbauberechtigte zahlt an den Eigentümer einen jährlichen Erbbauzins von € ____________, zahl-bar in vier gleichen Raten jeweils vierteljährlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Kalendervierteljahres.

Die Pflicht zur Zahlung des Erbbauzinses beginnt mit dem auf den ersten Tag dieses Vertrags folgenden Quartal.

Der Erbbauzins ist vom Eigentümer an erster Rangstelle im Grundbuch einzutragen.

3. Für die Dauer des Erbbaurechts verpflichten sich die Vertragspartner,

a) in dem durch § 9a ErbbauVO gesetzten Rahmen einen neuen Erbbauzins zu vereinbaren, sofern auf-grund einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse eine neue Festsetzung des Erb-bauzinses geboten ist,

b) das Erbbaurecht in Höhe des vereinbarten neuen Erbbauzinses zu belasten.

Können sich die Vertragsteile nicht über die Höhe des neuen Erbbauzinses einigen, wird der neue Erb-bauzins von einem gerichtlich vereidigten Grundstückssachverständigen bestimmt, auf den sich die Ver-tragspartner einigen und der im Nichteinigungsfall auf Antrag eines Vertragspartners vom Präsidenten des ____________-Gerichts in ____________ bestimmt wird.

Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, den neuen Erbbauzins, der sich aus vorstehender Vereinbarung ergibt, ab dem ____________ auf die Einigung bzw. Festsetzung folgenden Quartal an den 

[ENDE DER VORSCHAU]




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