Tournee-Veranstaltungsvertrag (zwischen dem Tournee-Unternehmen und dem örtlichen Veranstalter)
zwischen
_______
im folgenden "Tournee-Unternehmen"
und
_______
im folgenden "Veranstalter".
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Inszenierung des Bühnenstückes
_______
von
_______
Regie _______
mit _______
von dem Tournee-Unternehmen zu übernehmen und
am _______ (Datum)
in _______ (Veranstaltungsort)
um _______ (Vorstellungsbeginn)
zur Aufführung gelangen zu lassen.
§ 2 Honorierung
(1) Der Veranstalter zahlt für die Aufführung pro Vorstellung einen Pauschalbetrag von
EUR _______
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle eventuellen kommunalen oder sonstigen Abgaben trägt der Veranstalter.
§ 3 Pflichten des Tournee-Unternehmens
(1) Das Tournee-Unternehmen stellt die Vorstellung mit Ensemble, Kostümen, Dekorationen und Musik (Orchester mit _______ Musikern).
(2) Die Reise- und Aufenthaltskosten trägt das Tournee-Unternehmen.
§ 4 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter stellt das spielfertige Haus einschließlich Beleuchtung und Heizung mit den erforderlichen Versicherungen.
(2) Am Tage des ersten Gastspiels steht die Bühne ab 14 Uhr mit dem notwendigen technischen Personal (Bühnenarbeiter und Beleuchter) dem Tournee-Unternehmen zur Verfügung.
(3) Außerdem stellt der Veranstalter die erforderliche Anzahl von Garderobenhilfen, Kassiererinnen sowie das Bedienungs- und Kontrollpersonal.
§ 5 Werbung des Veranstalters
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Werbung für das Gastspiel in angemessener Weise durchzuführen (Zeitungsinserate, Benachrichtigung der örtlichen Presse, Plakatanschlag usw.).
(2) Das Tournee-Unternehmen hat für die Tournee einheitliche Plakate im Format DIN A 1 hoch hergestellt. Der Veranstalter kauft davon _______ Stück zum Preise von _______ EUR pro Plakat zuzüglich Mehrwertsteuer, Porto und Verpackungsspesen. Diese Plakate werden bis zum _______ (Eingang beim Veranstalter) geliefert.
(3) Für die Vorstellungen stellt das
[ENDE DER VORSCHAU]
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