Arbeitsvertrag Bühnentechniker
entspricht Anlage 4 NV Bühne vom 1.1.2003
Zwischen ___________________________________________________________________
vertreten durch ______________________________________________________________
und
Frau/Herrn__________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
wird der folgende
Arbeitsvertrag
abgeschlossen:
§ 1
Frau/Herr ___________________________________________________________________
wird als Bühnentechniker mit der Tätigkeitsbezeichnung_______________________________
(§ 1 Abs. 3 NV Bühne) für das/die _______________________________________________
____________________________________________________________________(Theater)
in ________________________________________________________________eingestellt.
Der Bühnentechniker ist überwiegend künstlerisch tätig.
§ 2
Das Arbeitsverhältnis wird für die Spielzeit 20____/____Spielzeiten 20___/___bis
20____/____begründet.
Es beginnt am ___________________und endet am________________
Das Arbeitsverhältnis verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr (Spielzeit), wenn nicht eine Nichtverlängerungsmitteilung entsprechend § 61 NV Bühne (Nichtverlängerungsmitteilung – Solo -) ausgesprochen wurde.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt____(in Worten_______________)
Stunden (§ 64 Abs. 1 NV Bühne).
§ 3
Hier sind etwaige besondere Vereinbarungen, z.B. zur angemessenen Beschäftigung, zur Mitwirkungspflicht, über die Kunstgattung/das Kunstfach sowie Spielgelder aufzunehmen.
§ 4
Die Gage beträgt monatlich __________ €,
in Worten____________________________EURO.
(2) Daneben erhält das Mitglied für die Mitwirkung in einer zweiten oder dritten am gleichen Tag stattfindenden Aufführung eine Vergütung von _____v.H. des festen monatlichen Gehalts.
§ 5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die auf das
[ENDE DER VORSCHAU]
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