Normalvertrag (NV) Bühne Änderungen 2006
I. Der Normalvertrag Bühne wird wie folgt geändert
§ 1
1. § 2 - Begründung des Arbeitsvertrages
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung
(1)Mit dem Mitglied ist ein Arbeitsvertrag nach dem Muster der Anlagen 2 bis 6 abzuschließen. Der Arbeitsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen. § 101 Abs. 4 bleibt unberührt
Erläuterung: Aufnahme eines konstitutiven (rechtsbegründenden) Schriftformerfordernisses, wonach die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages sowie Änderungen und Ergänzungen an die Schriftform gebunden sind
2. § 14 – Höhe der Zuwendung
§ 14 wird wie folgt geändert
a) In Absatz 1 wird die Zahl „100“ durch die Zahl „72“ ersetzt.
b) Die Protokollnotiz Nr. 3 wird gestrichen
Erläuterung: Das Urlaubsgeld und die Zuwendung werden ab dem Jahr 2007 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Form einer verminderten Sonderzahlung zu- sammengefasst. Eine deckungsgleiche Übertragung dieser Regelung auf Bühnenarbeits- verhältnisse ist nicht möglich. Die Theatergewerkschaften haben sich mit dem Deutschen Bühnenverein für die Tarifgebiete Ost und West auf einen einheitlichen Prozentsatz von 72 Prozent geeinigt. Der Auszahlungszeitpunkt erfolgt wie bei der Zuwendung: 1/3 zu Weihnachten, 2/3 zum Spielzeitende. Die Neufestsetzung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an den TVöD erst zum 1. Januar 2007 (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Änderungstarifvertrages). Das bedeutet, dass erst im Juni 2007 zwei Drittel von 72 Prozent der Urlaubsvergütung zu zahlen sind. Bis dahin sind die bisherigen Regelungen anzuwenden.
3. §§ 21 bis 24 – Urlaubsgeld
§§ 21 bis 24 werden unter Beibehaltung der Paragrafenbezeichnung gestrichen.
Erläuterung: Das Urlaubsgeld wird mit der Neufestsetzung der Zuwendung gestrichen. Auch diese Regelung gilt erst ab dem 1. Januar 2007, so dass das Urlaubsgeld 2006 noch zu zahlen ist
4. § 35 – Zeitpunkt der Übertragung des Urlaubs
§ 35 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird folgender Unterabsatz
[ENDE DER VORSCHAU]
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