Kaufvertrag über gebrauchte bewegliche Sachen zwischen Privatpersonen
Zwischen
..............................
– nachfolgend Verkäufer genannt –
und
..............................
– nachfolgend Käufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
§ 1
Vertragsgegenstand
(1) Der Verkäufer verkauft dem Käufer einen/eine ....................
• Farbe:
• Größe:
• Serien-Nr.:
(2) Zwischen den Vertragsparteien ist die Produktbeschreibung, die als Anlage diesem Vertrag beigefügt ist, zur Bestimmung der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ausdrücklich vereinbart. Diese Beschaffenheitsvereinbarung ist keine Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers. Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht abgegeben.
§ 2
Kaufpreis/Zahlungsbedingungen
Der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis beträgt
.................... €
(in Worten: .................... Euro)
und ist Zug um Zug mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes zur Zahlung fällig.
§ 3
Gewährleistung/Haftung
(1) Der Käufer hatte vor Vertragsabschluss Gelegenheit, den Vertragsgegenstand zu überprüfen. Die Mängelansprüche des Käufers für den Vertragsgegenstand sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer
[ENDE DER VORSCHAU]
Jetzt das vollständige Dokument lesen
Das vollständige Dokument "Kaufvertrag gebrauchte Sache zwischen Privatpersonen" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.
Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Schreiben Sie uns!
Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.