Factoringvertrag, Forderungskauf

zwischen

____________

– Factor –

 

und

 

____________

– Kunde –

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Factor kauft vom Kunden alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen, die der Kunde gegenüber seinen Geschäftspartnern (Debitoren) hat. Der Kunde spezifiziert die verkauften Forderungen durch Übersendung von Rechnungskopien an den Factor.

 

§ 2 Abtretung

Der Kunde tritt hiermit an den Factor alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen ab, die er gegenüber seinen Debitoren hat bzw. haben wird. Der Factor nimmt die Abtretung hierdurch an. Mit den verkauften und abgetretenen Forderungen überträgt der Kunde an den Factor alle für diese haftenden Sicherheiten und Nebenrechte, insbesondere die gemäß den Lieferbedingungen des Kunden mit den Debitoren vereinbarten Sicherheiten. Der Kunde ist verpflichtet, mit seinen Debitoren einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Demgemäß gehen Vorbehalts- und auch Sicherheitseigentum des Kunden auf den Factor über. Die

Übergabe der Waren wird dadurch ersetzt, dass der Kunde diese für den Factor unentgeltlich verwahrt. Soweit die Waren sich im Besitz der Debitoren befinden, tritt der Kunde hiermit seinen Herausgabeanspruch gegen den Debitor an den Factor ab.

 

§ 3 Risikoverteilung

Der Factor trägt für alle von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Debitoren des Kunden (Delkredere). Der Kunde haftet für Bestand, Abtretbarkeit und Freiheit von Einreden und Einwendungen der verkauften Forderungen bis zu deren Erfüllung. Er haftet auch dafür, dass die verkauften Forderungen nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert werden. In solchen Fällen kann der Factor vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

 

§ 4 Kaufpreis

Der Factor zahlt dem Kunden als Kaufpreis nach Übersendung der Rechnungskopie einen Betrag, der der verkauften Forderung abzüglich der Factoringgebühr von ____________ % der Forderung sowie __________ Zinsen p.a. bis zur Fälligkeit der verkauften Forderung entspricht.

 

§ 5 Inkasso

Der Kunde beauftragt den Factor, das Mahn-, Beitreibungs- und Vollstreckungswesen im eigenen Namen durchzuführen. Die Kosten der Rechtsverfolgung trägt bei Erfolglosigkeit wegen Zahlungsunfähigkeit der Debitoren der Factor, in allen anderen Fällen (vgl. Ziff. 3.), unabhängig von der Zahlungsunfähigkeit der Debitoren, der Kunde. Der Factor 

[ENDE DER VORSCHAU]




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