Rahmenvertrag für Beratungsdienstleistungen
zwischen
der firma xyz, vertreten durch…,
Straße, plz Ort
nachfolgend „firma xyz“ genannt,
und
der Herr / Frau …., Unternehmensname, Straße,
Plz Ort
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt:
Präambel:
firma xyz erbringt im Kundenauftrag Beratungsdienstleistungen und bietet den Kunden selbständige fachliche Beratung an. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Regelung der Beauftragung des Auftragnehmers als Subunternehmer der firma xyz bei Ausführung dieser Beratungsdienstleistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erledigung der ihm durch firma xyz übertragenen Einzelaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Konditionen.
§ 1 Allgemeines; Gegenstand des Vertrages
1.Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gegenüber dem firma xyz-Kunden selbständig im Auftrag von firma xyz. Die Ausführung der Einzelaufträge erfolgt durch den Auftragnehmer selbst. In jedem Fall hat der Auftragnehmer zu gewährleisten, dass die Auftragsausführung nach den gesetzlichen sowie sonstigen sicherheitstechnischen Vorschriften erfolgt.
2. Die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Beratungs¬dienstleistungen des Auftragnehmers werden in Einzelverträgen festgelegt. Hierbei werden die Leistungen des Auftragnehmers wie folgt spezifiziert:
• Betriebswirtschaftliche Beratung und Konzeptionserstellung
• Ergebnisdokumentationen
Die Einzelverträge beinhalten darüber hinaus zumindest den zeitlichen Ablauf ihrer Erledigung, das heißt Zwischen- und Endtermine, die für die Leistungen zu entrichtenden Vergütungen sowie die Zahlungsbedingungen.
3. firma xyz und der Auftragnehmer sind in der Erteilung bzw. der Annahme von Einzelaufträgen frei, es sei denn, der Auftragnehmer hat ein verbindliches Angebot abgegeben und firma xyz erteilt den Auftrag zu den angebotenen Bedingungen. Nur nach verbindlicher Auftragserteilung durch firma xyz ist der Auftragnehmer berechtigt, für firma xyz Vergütungspflichtige Leistungen zu erbringen.
4. Beabsichtigt der
[ENDE DER VORSCHAU]
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