Vertrag über die Zusammenarbeit mit einem Of Counsel

Dieser Vertrag umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen, um die Zusammenarbeit zwischen einer Kanzlei und einem Of Counsel klar und umfassend zu regeln. Durch die verschiedenen Modelle der Abrechnungsmodalitäten wird Flexibilität gewährleistet, während gleichzeitig klare Rechte und Pflichten für beide Parteien festgelegt werden.

 

Zwischen

Kanzlei:
[Name der Kanzlei]
[Adresse der Kanzlei]
vertreten durch [Name des Vertreters]

und

Of Counsel:
[Name des Of Counsel]
[Adresse des Of Counsel]

 

Präambel

Die Kanzlei und der Of Counsel streben eine Zusammenarbeit an, um die Expertise und Erfahrung des Of Counsel in die Kanzlei einzubringen. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit, einschließlich der Abrechnungsmodalitäten.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Der Of Counsel unterstützt die Kanzlei beratend und durch die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen in vereinbarten Fachgebieten.
  2. Der Of Counsel ist nicht als Partner oder Angestellter der Kanzlei tätig, sondern agiert als unabhängiger Berater.

§ 2 Dauer des Vertrages

  1. Dieser Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

§ 3 Leistungen des Of Counsel

  1. Der Of Counsel erbringt anwaltliche Beratungs- und Dienstleistungen nach Absprache mit der Kanzlei.
  2. Der Umfang und die Art der Dienstleistungen werden im Einzelnen zwischen den Parteien abgestimmt.

§ 4 Abrechnungsmodalitäten

Die Abrechnung der Leistungen des Of Counsel kann nach folgenden Modellen erfolgen:

Modell A: Stundenbasierte Abrechnung

  1. Der Of Counsel erhält einen Stundensatz von [Betrag] Euro für seine erbrachten Leistungen.
  2. Die Abrechnung erfolgt monatlich, wobei der Of Counsel der Kanzlei eine detaillierte Stundenaufstellung vorlegt.
  3. Die Kanzlei stellt diese Leistungen den Mandanten in Rechnung und zahlt den Of Counsel entsprechend der vereinbarten Sätze.

Modell B: Anteil an den Mandantenerlösen

  1. Der Of 

    [ENDE DER VORSCHAU]




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