Honorarvereinbarung Rechtsanwalt / Mandant
Vertrag
zwischen
den Rechtsanwälten
____________ in ____________
– nachfolgend Anwälte genannt –
und
____________ in ____________
– nachfolgend Mandant genannt –
wird für die anwaltliche Tätigkeit in Sachen ____________
die folgende Vereinbarung getroffen:
1. Für die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird ein Streitwert in Höhe von € ____________ vereinbart, es sei denn, das Gericht setzt einen höheren Streitwert fest.
2. Es wird ein Grundhonorar in Höhe von € ____________ und zusätzlich ein Zeithonorar in Höhe von € ____________ für jede angefangene Viertelstunde vereinbart.
3. Es wird ein Zeithonorar in Höhe von € ____________ für jede angefangene Viertelstunde außergerichtli-cher Anwaltstätigkeit vereinbart. Wird das Mandat gerichtshängig, erhalten die Rechtsanwälte zusätzlich zu diesem Zeithonorar die gesetzlichen Gebühren, sofern nicht gesondert vereinbart wird, dass auch die prozessuale Tätigkeit durch Zeithonorar abgegolten wird.
4. Sollten die gesetzlichen Gebühren höher sein als das Honorar gemäß Ziff. 2. und 3, gilt das RVG.
5. Der Mandant ist damit einverstanden, dass mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ein Betrag in Höhe von € ____________ als Vorschuss fällig wird.
6. Es wird vereinbart, dass der Mandant Kosten und Auslagen der
[ENDE DER VORSCHAU]
Jetzt das vollständige Dokument lesen
Das vollständige Dokument "Honorarvereinbarung Rechtsanwalt / Mandant" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR
Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.
Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Schreiben Sie uns!
Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.