Rechtsberatungsvertrag
Zwischen
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- im Folgenden Auftraggeber genannt -
und
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- im Folgenden Auftragnehmer genannt -
vertreten durch: Rechtsanwalt
wird – unter Einbeziehung der hier als Anlage beigefügten Allgemeinen Mandatsbedingungen - folgender Rechtsberatungsvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die ständige laufende Beratung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.
Gegenstand der Beratung sind ausschließlich die Rechtsangelegenheiten des Auftraggebers und nicht die der Gesellschafter oder Mitarbeiter des Auftraggebers.
Gegenstand dieses Beratungsvertrags ist nicht die Vertretung in einem Rechtsstreit oder das Betreiben der Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner.
Den zeitlichen Einsatz für den Auftraggeber gestaltet der Auftragnehmer grundsätzlich frei. Mindestens einmal im Monat findet eine Besprechung mit dem Auftraggeber statt. Ort und Termin sind einvernehmlich festzulegen. Wenn dringende Angelegenheiten eine umgehende Erörterung erfordern, steht der Auftragnehmer auch kurzfristig zur Verfügung, wobei auf die Aufgaben in der eigenen Kanzlei insoweit Rücksicht zu nehmen ist, dass diese dadurch nicht beeinträchtigt werden dürfen.
§ 2 Vergütung
Als Pauschalhonorar wird ein monatlicher Betrag von
400 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
vereinbart. Bei dieser Vereinbarung gehen die Parteien davon aus, dass der monatliche Zeitaufwand des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Durchschnitt 5 Stunden nicht überschreitet. Die Parteien werden nach 6 Monaten und danach in Abständen von 12 Monaten das Pauschalhonorar dem tatsächlichen Arbeitsaufwand anpassen, wenn eine der Parteien dies verlangt.
Neben dem Pauschalhonorar sind dem Auftragnehmer die Auslagen zu erstatten, die er nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesondert in Rechnung stellen kann.
Falls zur
[ENDE DER VORSCHAU]
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