AGB-Werbeagenturvertrag
1. Gegenstand des Vertrages
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der [Name der Agentur], nachfolgend "Agentur" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
(2) Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Vertrieb und Organisation. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.
2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags
(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Tagen nach der Besprechung übergeben wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht.
(2) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Vergütung
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der
[ENDE DER VORSCHAU]
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