AGB für die Plakatwerbung (Fassung vom März 2003)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung von Plakatwerbung. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatwerbung an den Plakatwerbeträgern.
2. Art der Plakatwerbeträger
Zu den Plakatwerbeträgern gehören u.a. - gegebenenfalls in unterschiedlichen Ausformungen, zum Teil mit Plakatwechselmechanismen - die folgenden:
(1) Allgemeinstellen sind Säulen oder Tafeln, an denen Plakate jeweils mehrerer Werbungtreibender angebracht werden.
(2) Ganzstellen sind Säulen, an denen Plakate jeweils eines Werbungtreibenden angebracht werden.
(3) Großflächen sind Tafeln, an denen jeweils ein 18/1-Bogen-Plakat eines Werbungtreibenden angebracht wird.
(4) City-Light-Poster sind 4/1-Bogen-Flächen in Stadt-Informationsanlagen, verglasten Wartehallen, Wand- und frei stehenden Vitrinen u.a. Sie sind verglast und hinterleuchtet.
(5) City-Light-Boards/Mega-Light-Boards sind Werbeanlagen, die 18/1-Bogen-Plakate verglast und hinterleuchtet aufnehmen.
(6) Spezialstellen sind Werbeträger, die im Hinblick auf Format, Errichtungs- oder Anbringungsdauer, Verwendungsmöglichkeit, Standort oder sonstige Besonderheiten Abweichungen von den in Abs.1 - 5 genannten Werbeträgern aufweisen.
3. Großflächenstandorte
Großflächen, die gleichzeitig sichtbar sind und voneinander einen geringeren Abstand haben als 7,20 m in einer Geraden oder 3,60 m bei anderer Anordnung oder natürlicher baulicher Unterbrechung, gelten als ein Standort.
4. Werbeträger
Der Auftragnehmer wird im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs in erforderlichem Umfang für Instandhaltung und Kennzeichnung der Werbeträger Sorge tragen.
5. Plakatformate
(1) Die Plakatformate entsprechen den vom
[ENDE DER VORSCHAU]
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