Einheitliche Grundsätze zur Gestaltung und Ausführung von Aufträgen im Bereich der Rundfunkwerbung (Fassung vom März 2003)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für die Durchführung der Werbung im Rundfunk. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
1. Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Ausstrahlung einen Werbespots kommt mit Annahme des Auftrags durch den Rundfunkveranstalter oder die für diesen tätige Vermarktungsgesellschaft in schriftlicher, mündlicher und sonstiger Form zustande. Er enthält Angaben über Auftraggeber und Auftragnehmer, den Werbungstreibenden, das Buchungsvolumen, Spotlängen sowie in der Regel den Werbeblock und im Fernsehen das redaktionelle Umfeld.
2. Einreichung der Sendeunterlagen
Die Einschaltpläne sowie die Motivpläne einschließlich der Bild- und Tonträger sind vom Auftraggeber bis spätestens 10 Arbeitstage (Hörfunk: 5 Arbeitstage) vor der Ausstrahlung beim Rundfunkveranstalter bzw. der Vermarktungsgesellschaft einzureichen. Diese Unterlagen werden vom Rundfunkveranstalter oder der Vermarktungsgesellschaft oder einem mit der Sendeabwicklung beauftragten Dritten auf ihre Verwendbarkeit geprüft. Eine Veränderung der Sendeunterlagen bedarf der Abstimmung, es ei denn, sie ist zur Anpassung an die Sendenormen erforderlich.
3. Rechteübertragung
Der Auftraggeber überträgt an den Rundfunkveranstalter bzw. seine Vermarktungsgesellschaft das Fernseh-/ Hörfunknutzungsrecht für den an den Rundfunkveranstalter bzw. seine Vermarktungsgesellschaft übergebenen Werbespot und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang, insbesondere auch das Recht, das Fernseh-Hörfunknutzungsrecht auf den /die Sender bzw. an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das Fernseh-/ Hörfunknutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des
[ENDE DER VORSCHAU]
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