Kooperationsverträge

Wir beraten Sie beim Aufbau von Kooperation und gestalten die Kooperationsverträge.

Die Gestaltung von Kooperationsverträgen ist schwierig, da es hierfür keine statischen Musterverträge gibt. Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen ist geprägt von unterschiedlichen Leistungen, Rechten und Pflichten.

 

Kooperationen gelingen nur mit fachkundiger Beratung. In der Anfangsphase sollten sich die Partner den Rat von uns als Steuerberater und Rechtsanwälte holen. Wir helfen ihnen bei den Feinheiten helfen.

 

Die hier aufgeführten Beispiele für Kooperationsverträge können daher nur einen ersten Anhaltspunkt bilden.

 

Darüber hinaus gibt es Kooperationsverträge, die eher auf die Abnahme von Leistungen gerichtet sind. Diese finden sich unter Handelsrecht und Vertriebsverträgen.

Beratung zum Mindestinhalt von Kooperationsverträgen, Kooperationszweck

Zunächst müssen sich die Partner über den Zweck der Kooperation einigen. Sie müssen vor dem Start die Marketingstrategie bestimmen. Dazu gehört das Angebot, die Preispolitik, der Standort und der Absatzbereich.

Auswahl der Kooperationsform

Je nach Art der Zusammenarbeit sind unterschiedliche Formen einer Kooperation denkbar. Je verbindlicher die angestrebte Kooperation ist, umso wichtiger ist es, eine verbindliche Rechtsform zu wählen. Für lose Bindungen genügt eine schriftliche Absichtserklärung. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften gründen meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Beliebt ist auch die Genossenschaft, weil ihre Gründung nur geringen Aufwand erfordert. Franchise-Systeme sind rechtlich komplizierter, haben aber den Vorteil, dass sie sich individuell gestalten lassen.

Finanzierung und Förderung

 

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln. Große Projekte erfordern oft eine Vorfinanzierung in erheblichen Umfang. Die Partner müssen sich einigen, wer wie viel Kapital einsetzt. Sie können auch Fremdkapital einsetzen oder staatliche Förderungsprogramme in Anspruch nehmen.

Vertragsinhalte

 

Wenn die wesentlichen Eckpunkte der Kooperation feststehen können wir an die Vertragsgestaltung gehen. Die folgenden Punkte sollten im Kooperationsvertrag geregelt sein:

  • Leistungsangebot
  • teilnehmende Gewerke
  • Teilnahmevoraussetzungen
  • Stimmrechte
  • Organe, Organisation und Geschäftsführung
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Sanktionen
  • Haftung und Gewährleistung
  • Aufwandsverteilung
  • Ergebnisberechnung- und Verteilung
  • Vertragsdauer