Gründung von GmbH, UG etc.
Mit unseren Fachanwälten sind Sie bei der Gründung Ihrer GmbH, UG, GbR, KG, OHG, AG stets gut beraten
Wir beraten Sie rechtlich und steuerlich vor, bei und nach der Gründung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in Deutschland und auch international.
Ausgehend von Ihren wirtschaftlichen Zielen empfehlen wir Ihnen die für Sie passende Gesellschaftsform und entwerfen den Gesellschaftsvertrag. Falls eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, so arbeiten wir mit bewährten Partnern zusammen und übernehmen die Vorbereitung und Koordination. Sie als Mandant haben dadurch die Gewissheit, dass wir, wenn es erforderlich sein sollte, auch von einem Tag auf den anderen reagieren können.
Fragen Sie uns! Wir helfen gern.
Rufen Sie uns an unter Tel. 069-71 67 2 67 0
Mehr Informationen
Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei der Gründung der folgenden Gesellschaften zuverlässig und kompetent beraten sollen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel.
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Details zu einzelnen Gesellschaftsformen
Weitere Details zu den unterschiedlichen Rechtsformen finden Sie hier
- Gründung Personengesellschaften (GbR, OHG, GmbH & Co. KG),
- Gründung Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften,
- Gründung Kapitalgesellschaften,
- Gründung Ausländische Gesellschaften,
Kapitalgesellschaften – Gründung von GmbH, AG
Eine Kapitalgesellschaft ist oft die richtige Lösung, wenn größere Haftungsrisiken bestehen oder wenn Sie das Unternehmen getrennt von Ihrem sonstigen Vermögen halten möchten. Sind Sie aus steuerlichen Gründen daran interessiert, Gewinne erst später auszuschütten, so kann eine Kapitalgesellschaft – als „Sparbüchse“ – sinnvoll eingesetzt werden.
Zusammen mit den Steuerberatern der Kanzlei Lübeck und Kollegen empfehlen wir Ihnen die „richtige“ Kapitalgesellschaft. Wir entwerfen maßgeschneiderte Gründungs- und Gesellschaftsverträge und koordinieren die Abwicklung der Gründung mit dem Notar und dem Handelsregister. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel (069/71672670).
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Neben der GmbH gibt es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG, "Mini-GmbH"). Dadurch ist es möglich, eine GmbH auch mit einem niedrigeren Stammkapital als den eigentlich vorgeschriebenen 25.000 EUR zu gründen.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Aktiengesellschaften können sich durch Ausgabe neuer Aktien leichter neues Kapital beschaffen, als dies bei vielen anderen Unternehmensformen der Fall ist, vor allem dann, wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird. Deshalb ist die Aktiengesellschaft die Unternehmensform der Wahl für Großunternehmen, aber auch für Unternehmen, die schnell wachsen, etwa in neuen Wirtschaftszweigen. Vor allem bei börsennotierten Unternehmen besteht die Möglichkeit, dass sich auch Kleinanleger beteiligen und somit am Unternehmenserfolg oder -misserfolg teilhaben.
Wir freuen uns auf Ihren Auftrag:
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GmbH Gründung
Kompetent und schnell zu Ihrer GmbH. Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Geschäftskontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der GmbH.
UG Gründung
Gründen Sie mit uns Ihre Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt). Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Bankkontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der UG.
Zweigniederlassung eintragen
Wir bieten Ihnen die schnelle und reibungslose Vorbereitung und Abwicklung der Anmeldung und begleiten Sie bis zur Eintragung im Handelsregister. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen die steuerliche Betreuung.
GmbH Vorratsgesellschaft kaufen
Hier können Sie eine fertige deutsche GmbH-Vorratsgesellschaft erwerben. Wir beraten Sie gerne und bereiten alle Unterlagen vor, die für die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile, die Änderung des Geschäftszwecks und des Firmennamens, die Änderung des Firmensitzes und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers erforderlich sind.
Personengesellschaften
Es muss nicht immer eine GmbH sein.
Oft genug kommen wir zusammen mit unseren Mandanten zu dem Schluss, dass eine Personengesellschaft, egal ob nun eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) die sinnvollere und außerdem günstigere Lösung ist.
Ausgehend von Ihren wirtschaftlichen Zielen empfehlen wir Ihnen die für Sie passende Gesellschaftsform und entwerfen den Gesellschaftsvertrag und kümmern uns um die Formalitäten. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel (069/71672670).
Die GbR
Die GbR (auch BGB-Gesellschaft genannt) ist eine Vereinigung von Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Sie ist keine kaufmännische Gesellschaft; dies unterscheidet sie von OHG und KG. Vor allem Vertreter der freien Berufe – z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten – verwenden diese Personengesellschaft.
Die OHG
Eine OHG entsteht aus dem Willen der Gesellschafter, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Wie bei der GbR sind die Gesellschafter grundsätzlich gleichberechtigt und haften unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Die OHG ist mit ihrer Firma und ihren Gesellschaftern im Handelsregister eingetragen. Auch der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, die Änderung der Firma oder die Sitzverlegung der OHG müssen zur Eintragung angemeldet werden.
Die KG
Bei der KG schließen sich die Gesellschafter ebenfalls zum gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes zusammen. Anders als bei der OHG ist bei bestimmten Gesellschaftern (Kommanditisten) die Haftung mit dem Privatvermögen ausgeschlossen, während mindestens ein anderer Gesellschafter (Komplementär) mit dem gesamten persönlichen Vermögen haftet.
Aus der KG hat sich die Mischform der GmbH & Co. KG entwickelt, bei der eine haftungsbeschränkte juristische Person (auch Ltd. oder AG) der Komplementär ist. So erreicht man eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft, die für Sie steuerlich und wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes interessant sein kann.
Ärzte und Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften
Zusammen mit den Steuerberatern der Kanzlei Lübeck & Kollegen betreuen wir seit vielen Jahren Ärzte, die entweder in Einzelpraxen tätig sind oder sich mit anderen Ärzten zusammengeschlossen haben.
Wir sind deshalb Ihr kompetenter Partner, wenn es um alle steuerlichen und rechtlichen Fragen ärztlicher Zusammenarbeit geht. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel (069/71672670).
Als Gemeinschaftspraxis/ Berufsausübungsgemeinschaft bezeichnet man eine Kooperationsform von mindestens zwei Ärzten zur gemeinsamen Ausübung ihrer Berufstätigkeit, ursprünglich in gemeinsamen Praxisräumen, inzwischen auch ortsübergreifend und fachübergreifend möglich. Gemeinschaftspraxen von Vertragsärzten werden im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als eine wirtschaftliche Einheit behandelt, sie müssen vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Auch gegenüber dem Patienten treten Gemeinschaftspraxen als Einheit auf, während im Bereich der Haftung (z.B. für Behandlungsfehler) die einzelnen Ärzte zunächst persönlich haften.
Im Gegensatz dazu steht die Praxisgemeinschaft, bei der in gemeinsam genutzten Räumen gegenüber dem Patienten und der Kassenärztlichen Vereinigung rechtlich völlig selbstständige Arztpraxen bestehen.
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der im Ärzte als Inhaber (Vertragsärzte) oder als Angestellte tätig sind. Gesellschafter eines MVZ können auch Krankenhäuser, Heilmittelerbringer oder andere Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch sein.
Die Anstellung von anderen Ärzten hat sich in den letzten Jahren stark vereinfacht. Denn heute können Vertragsärzte zugunsten der Anstellung bei einem anderen Arzt, bei einer Gemeinschaftspraxis oder bei einem MVZ auf ihre Zulassung verzichten, ohne dass das Abrechnungsvolumen verloren geht. Die Nachbesetzung der so geschaffenen Stellen obliegt allein dem ärztlichen Arbeitgeber.