Vertrag über die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Anmerkung: Dieser Entwurf berücksichtigt alle wichtigen Punkte für eine umfassende Prüfung nach DGUV V3 und bietet gleichzeitig Flexibilität bei der Wahl des Leistungsumfangs und der Prüfintervalle. Die Ergänzungen zur Haftung, Berichterstattung und Dokumentation sorgen für zusätzliche Sicherheit und Transparenz.

Zwischen
[Name des Auftraggebers]
[Adresse des Auftraggebers]
(nachfolgend "Auftraggeber" genannt)

und
[Name des Auftragnehmers]
[Adresse des Auftragnehmers]
(nachfolgend "Auftragnehmer" genannt)

wird folgender Vertrag über die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Auftragnehmer wird beauftragt, die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

(2) Die Prüfungen umfassen mindestens folgende Leistungen:

  • Visuelle Inspektion: Überprüfung auf sichtbare Mängel wie Beschädigungen, Abnutzung oder fehlende Sicherheitskennzeichnungen.
  • Messung der Schutzmaßnahmen: Isolationsmessungen, Schutzleiterprüfung, Messungen der Ableitströme.
  • Funktionsprüfung: Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel nach den Vorgaben der DIN VDE.

(3) Der Leistungsumfang umfasst die folgenden optionalen Erweiterungen, aus denen der Auftraggeber auswählen kann:

  • Option 1: Prüfung aller ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.
  • Option 2: Thermografische Analyse von Anlagen zur frühzeitigen Erkennung von Wärmeentwicklungen und elektrischen Defekten.
  • Option 3: Prüfung von Notstromaggregaten, FI-Schutzschaltern und weiteren sicherheitsrelevanten Geräten.

§ 2 Leistungszeitraum und -intervall

(1) Die Prüfungen erfolgen in den folgenden Intervallen, je nach Risikobewertung:

  • Option 1: Jährliche Prüfung sämtlicher Betriebsmittel und Anlagen.
  • Option 2: Halbjährliche Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel.
  • Option 3: Quartalsweise Prüfung der Betriebsmittel in besonders gefährdeten Bereichen.

(2) Die Prüfintervalle werden basierend auf einer Risikobewertung gemäß 

[ENDE DER VORSCHAU]




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