Einfacher Werkvertrag

Vertrag

 

Zwischen

 

_____________

- im folgenden "Auftraggeber" genannt -

 

und

 

_____________

- im folgenden "Auftragnehmerin" genannt -

 

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

 

§ 1 Werkleistung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bis zum . . . . . . / vom . . . . . . bis . . . . . . / unbefristet

den Auftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (z.B. die Software XY zu erstellen und zu programmieren; (Schreibarbeiten für die Bereiche YZ zu leisten). Der Auftrag beinhaltet folgende Einzelleistungen:

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

§ 2 Honorar

Die Auftragnehmerin erhält für seine Leistungen ein Gesamthonorar von Euro . . . . . . . . . . . . .

Das Honorar ist fällig, sobald der Auftraggeber die Werkleistung, Teilleistung abgenommen hat. (Das Honorar ist in . . . . . . . Abschlagszahlungen jeweils zum . . . . . . . zu leisten.)

Das Honorar setzt sich aus einem Grundpreis in Höhe von ……… EUR und einem leistungsabhängigen Preis zusammen. Der leistungsabhängige Preis bestimmt sich nach dem Inhalt und Aufbau der zu gestaltenden Seite. Die aktuellen Preise belaufen sich wie folgt:

…………………………………………………………………………..

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Für die An- und Abfahrt zum Auftraggeber zwecks eines Beratungsgespräches wird eine Anfahrtspauschale von 30 Cent pro Kilometer berechnet. Start und Ziel ist die XXXXXX in 34128 Kassel.

Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Kosten der Auftragnehmerin (Steuern, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, An- und Abfahrt, einschließlich aller Risiken wie Unfall, 

[ENDE DER VORSCHAU]




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