Hausverwaltungsvertrag
Zwischen
..................
- als Auftraggeber -
und
.......................
- als Hausverwaltung -
kam folgende Vereinbarung als Haus- und Wohnungsverwaltungsvertrag zustande:
§ 1 Gegenstand und Dauer des Vertrags
Der Auftraggeber überträgt der Hausverwaltung die Verwaltung des Grundbesitzes in ...................... bestehend aus ...............................
Der Vertrag wird auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen, und zwar zunächst für den Zeitraum
vom 01. ............. bis 31. Dezember .....
Wird der Vertrag nicht von einer der vertragschließenden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt, so verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 2 Kündigung
Der Vertrag kann vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alle Kündigungen der Vertragsparteien sind durch eingeschriebenen Brief auszusprechen.
§ 3 Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
a) Die Hausverwaltung ist verpflichtet, das zu verwaltende Grundstück bzw. Mietobjekt im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bewirtschaften und die Interessen des Vermieters bzw. Eigentümers als Auftraggeber zu vertreten. Die Hausverwaltung hat alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Verwaltungsobjekt in seinem Bestand zu erhalten und es wirtschaftlich optimal zu nutzen.
b) Neuvermietungen und Abschluss bzw. Änderung von Mietverträgen obliegen der Hausverwaltung. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietverträge - erkennbar - namens und in Vollmacht des Auftraggebers abgeschlossen werden. Bei Neuvermietungen ist der Hausverwalter berechtigt, ein Immobilienunternehmen mit der Vermittlung zu beauftragen bzw. die Vermittlung auch im Rahmen eines eigenen Immobilienunternehmens - soweit gesetzlich zulässig - durchzuführen.
c) Die Hausverwaltung hat für die fristgerechte Einziehung des mietvertraglich vereinbarten Mietzinses
[ENDE DER VORSCHAU]
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