Anschreiben Mandant

Anschrift

 

Allgemeine  Hinweise zum Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz

Sehr geehrter Herr ...,

anbei erlaube ich mir, Ihnen einige Ausführungen zu der beabsichtigten Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters zukommen zu lassen:

1. Schutzfähige Geschmacksmuster

Seit April 2003 hat der europäische Gesetzgeber die Eintragung des europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters ermöglicht. So ist es nun möglich, neben einem nationalen Geschmacksmuster auch ein Geschmacksmuster für den gesamten europäischen Raum anzumelden.

Gegenstände des Geschmacksmusterschutzes sind:

Farb- und Formgestaltungen, konkrete zwei- oder dreidimensionale gewerbliche Gegenstände, die bestimmt und geeignet sind, den durch das Auge vermittelten ästhetischen Formensinn des Menschen anzuregen und zu einer Nachbildung geeignet sind. Dazu zählt auch die Gestaltung typologischer Schriftformen. Es muss sich dabei um ein besonderes Produktdesign handeln, in dem sich eine eigenpersönliche Leistung verkörpert. Produktdesign ist die visuelle Gestaltung, Konturen, Linien, Strukturen. Die Gestaltung kann gegenständlich sein, oder in der Kombination von Strukturen oder Farben liegen. Außerdem werden die Geschmacksmuster je nach Art des Erzeugnisses, welches dieses eigentümliche Design aufweist, in Geschmacksmusterklassen katalogisiert. Für die Einordnung bedient man sich einem internationalen Abkommen (Eurolocano), welches die möglichen Geschmacksmusterwarenklassen in einer dort festgelegten Liste unterteilt (Beispiel: Bekleidung, Reiseartikel, Wohnungsausstattungen, Werkzeuge, Verpackungen).

Das europäische Gemeinschaftsgeschmackmuster weist gegenüber dem nationalen Geschmacksmuter einige Besonderheiten auf. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist in zwei Formen vorgesehen:

1.      Das nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und

2.      das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Das nicht-eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht formlos mit der ersten Offenbarung in dem 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Anschreiben an Mandant wegen Erläuterungen zum Geschmacksmusterschutz" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.