Sponsoringvertrag Konzert (schweizer Recht)

Sponsoringvertrag

 

zwischen

 

Name

Adresse

Ort

(nachfolgend Sponsor genannt)

 

und

 

Name

Adresse

Ort

(nachfolgend Sponsornehmer genannt)

(gemeinsam nachstehend die Parteien genannt)

 

Präambel

Der Sponsornehmer veranstaltet am ________ in _____ um 20.00 Uhr das Konzert _____, im Nachstehenden kurz die „Veranstaltung“ genannt. Der Sponsornehmer ist alleiniger Inhaber aller Rechte an der Veranstaltung. Rechte Dritter an der Veranstaltung bestehen bis auf etwaige Urherberrechte der Urheber der aufgeführten Werke und etwaige verwandte Schutzrechte der auftretenden ausübenden Künstler nicht.

 

Die Konzerte, welche dem Zürchervolk in der Schweiz die europäische Kultur Nahe bringen sollte. Gleichzeitig soll mit der Veranstaltung eine attraktive Sponsoringplattform für den Sponsor mittels der Branding, der Kundenpflege und dem Imagegewinn realisiert werden.

 

Der Sponsor ist daran interessiert, sich als Kunstsponsor zu engagieren und zu präsentieren.

 

Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Parteien wie folgt:

 

§ 1

Vertragsgegenstand

 

Gegenstand dieser Vereinbarung bilden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Sponsoring der Veranstaltungen „XY 2008“ am 24. Oktober 2008, 25. Oktober 2008 und 27. Oktober 2008.

 

Die Parteien erbringen ihre nachfolgend erwähnten Leistungen als voneinander unabhängige Parteien und bilden insbesondere keine einfache Gesellschaft.

§ 2

Leistungen des Sponsors

 

Der Sponsor verpflichtet sich an den Sponsornehmer einmalig einen Betrag in Höhe von Fr. XY zu zahlen. (Der Sponsor verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen an den Sponsornehmer Sachsponsoring im Wert von € ............................)

Die Zahlung ist am XY fällig. Sie hat auf das bei der Zürcher Kantonalbank für den Sponsoringnehmer geführte Kontonummer IBAN DE oder gegen Quittungserteilung im Wege der Barzahlung unmittel in XY am XY um XY Uhr an diesen zu erfolgen.

 

Im Falle des Zahlungsverzugs stehen dem 

[ENDE DER VORSCHAU]




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