Ausstellungsvertrag

Ausstellungsvertrag

 

Ausstellungsvertrag zwischen

_______

 

nachfolgend "Galerie" genannt

und

_______

 

nachfolgend "Künstler" genannt.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

(1) Die Galerie verpflichtet sich, in der Zeit vom _______ bis _______ in ihren Galerieräumen in _______ eine Ausstellung der Werke des Künstlers durchzuführen und während der üblichen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten.

(2) Die Ausstellung wird aus den aus der Anlage ersichtlichen Werken des Künstlers zusammengestellt.

(3) Soweit eine genaue Bezeichnung der auszustellenden Werke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht möglich ist, sind die ungefähre Anzahl der auszustellenden Werke, ihre Beschreibung und der Preisrahmen aus der in der Anlage befindlichen Aufstellung ersichtlich. Beide Parteien verpflichten sich, die Aufstellung nach Abs. 2 vor Eröffnung der Ausstellung einvernehmlich zu vervollständigen.

 

(4) Der Künstler verpflichtet sich, die auszustellenden Werke spätestens bis _______ in einwandfreiem Zustand der Galerie zu übergeben. Er versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den auszustellenden Werken zu sein, es sei denn, daß dies in der Aufstellung nach Abs. 2 deutlich kenntlich gemacht ist.

 

 

§ 2 Rückgabe- und Abrechnungspflichten

 

(1) Die Galerie verpflichtet sich, bis zum _______, spätestens bis zum 30. Tage nach Beendigung der Ausstellung, dem Künstler die nicht verkauften Werke zurückzugeben, falls nicht eine längere Kommissionsvereinbarung nach Maßgabe von § 8 Abs. 1 getroffen wird.

(2) Die Galerie verpflichtet sich, spätestens bis zum 30. Tage nach Beendigung der Ausstellung dem Künstler ein Verzeichnis der veräußerten Werke zu übersenden und dem Künstler den ihm nach § 5 Abs. 4 zustehenden Anteil des Verkaufserlöses auf sein Konto Nr. _______ bei der _______ Bank zu zahlen.

 

(3) Vereinbart die Galerie mit dem Käufer Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen über ein Ziel von 30 Tagen hinaus, bedarf eine derartige Vereinbarung der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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