Vereinbarung zum Beratungsauftrag
V E R E I N B A R U N G E N G E N
zum Beratungs-Auftrag
Zwischen der Firma
- im folgenden kurz Klient genannt –
und
Unternehmensberatung
Postleitzahl Frankfurt
- im folgenden kurz Berater genannt –
werden folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Der Klient beauftragt den Berater, ihn bei der Suche und Auslese
zu beraten
2. Der Berater
- informiert sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Klienten über das Unternehmen, die Aufgaben der zu besetzenden Position und ihr „menschliches Umfeld“. Dabei werden die Auswahlkriterien erarbeitet und festgelegt;
- arbeitet einen Anzeigenplan aus, schlägt geeignete Werbeträger vor uns legt die Erscheinungsdaten fest;
- textet, gestaltet und schaltet zielgruppengerechte Personalanzeigen auf der Basis des „Telefonhörer-Layouts“ der Name Unternehmensberatung in Abstimmung mit dem Klienten;
- führt telefonische Kurz-Interviews mit den anrufenden Interessenten – auch am Samstag/Sonntag – und trifft dabei eine Vor-Auswahl nach den mit dem Klienten erarbeiteten objektiven Kriterien und faktischen Anforderungen
- motiviert die aussichtsreichen Interessenten zur schriftlichen Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Lichtbild usw.);
- nimmt gemeinsam mit dem Klienten eine vergleichende Analyse der eingehenden Bewerbungen und die Auswahl der Gesprächspartner für ein erstes persönliches Kennenlernen vor;
- erteilt den Bewerbern Zwischenbescheide, verwaltet die Bewerbungsunterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen und verschickt Absagebriefe;
- lädt die chancenreichsten Interessenten zu einem persönlichen Kennenlernen ein und interviewt sie im Beisein des Klienten;
- führt gemeinsame Endgespräche mit den bestgeeigneten Bewerbern durch und berät den Klienten bei der Entscheidungsfindung.
3. Im Interesse der Bewerber
[ENDE DER VORSCHAU]
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