Personalvermittlungsvertrag mit Arbeitgeber
zwischen
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Auftragnehmer
und
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Auftraggeber
wird folgender Personalvermittlungsvertrag geschlossen:
§ 1
Wir übernehmen im Rahmen unserer Personalvermittlung für Sie als AuftraggeberIn die Suche nach einer/m MitarbeiterIn (nachfolgend auch „BewerberIn" genannt) nach Maßgabe eines mit Ihnen schriftlich abzustimmenden Anforderungsprofils.
Die Suche umfasst Recherchen in unserem eigenen Datenbestand, in den Stellenanzeigen einschlägiger Zeitschriften, im Internet und bei den jeweiligen Arbeitsämtern. Weiter beinhaltet sie die Platzierung von zwischen Ihnen und uns abgestimmten Stellenangeboten in Zeitungen, im Internet und/oder anderen Medien. Wir übernehmen die Vorauswahl der BewerberInnen durch die Prüfung der eingegangenen Bewerbungen, durch ein erstes Interview und – soweit möglich – durch die Einholung von Referenzen.
Wir bereiten den Vorstellungstermin zwischen Ihnen und den geeigneten BewerberInnen dadurch vor, dass wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen übersenden und Sie über die BewerberInnen informieren sowie den Vorstellungstermin mit allen Beteiligten abstimmen. Die Absagen an nicht akzeptierte BewerberInnen werden von uns erledigt.
Sämtliches uns überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben von Ihnen werden absolut vertraulich behandelt, ausschließlich nur zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit genutzt bzw. gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Wir schulden keine Rechtsberatung. Auf Wunsch kann jedoch ein arbeitsrechtlich versierter Anwalt vermittelt werden.
§ 2
Sie setzen uns über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit der/dem BewerberIn durch Übersendung einer Kopie des beiderseits unterzeichneten Arbeitsvertrages oder, falls noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, durch formlose schriftliche Nachricht unverzüglich in Kenntnis.
Wenn der Vermittlungsbedarf entfällt, insbesondere durch anderweitige Besetzung oder Wegfall des freien Arbeitsplatzes,
[ENDE DER VORSCHAU]
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