Kooperationsvertrag für selbständig arbeitende Unternehmensberater

zwischen

 

_______

im folgenden kurz „Gesellschaft" genannt

 

 

und

 

_______

im folgenden kurz „Partner“ genannt.

 

 

Ziel der Kooperation ist der Zusammenschluß selbständig arbeitender Unternehmensberater, um

- sich beider geschäftlichen Entwicklung nach Kräften gegenseitig zu fördern und zu unterstützen,

 

- den eigenen geschäftlichen Aufwand möglichst gering zu halten,

 

- und damit die eigene unternehmerische Selbständigkeit abzusichern und zu stärken.

 

Zur Realisierung dieser Ziele stellt die Gesellschaft jedem Partner ihr Know-How auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung, insbesondere auf dem Gebiet der Personalwirtschaft, einschließlich der von ihr dazu entwickelten und praktizierten Software zur Verfügung. Der Partner verpflichtet sich ebenfalls, der Gesellschaft und den anderen Kooperationspartnern seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und so das Wissen und die Fähigkeit der Gemeinschaft weiterzuentwickeln.

 

Eine solche Zusammenarbeit kann nur auf Basis wechselseitigen Vertrauens erfolgen. Daher sollen eventuell auftauchende Meinungsverschiedenheiten auf dem Verhandlungswege beigelegt werden, und zwar mit dem Ziel der Fortführung der Kooperation.

 

Läßt sich eine Einigung auf dem Verhandlungswege trotz intensiver Versuche nicht herbeiführen, soll der Aufsichtsrat gemeinsam mi dem Vorstand der Gesellschaft eine Einigung herbeiführen.

 

Dieses vorweggeschickt, regeln die Gesellschaft und der Partner ihre Rechtsbeziehungen im einzelnen wie folgt:

 

1. Der Partner kooperiert ab dem Datum auf dem oben genannten Sektor als selbständiger freiberuflicher Berater unter seinem Namen mit der Gesellschaft. Dieser Vertag ersetzt den bestehenden Kooperationsvertrag vom Datum zwischen dem Partner und der Name Unternehmensberatung.

 

2. Der Partner hat das Recht und die Pflicht, die von der Gesellschaft entwickelten und erfolgreich im Markt eingeführten Konzeptionen der betriebswirtschaftlichen Beratung auf dem Gebiet der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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