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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Ein umfassender Überblick

Einführung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten und häufigsten Formen von Personengesellschaften in Deutschland. Sie wird häufig von Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder privaten Interessengemeinschaften genutzt. Die GbR ist eine flexible Rechtsform, die keine Mindesteinlage erfordert und relativ einfach zu gründen ist. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die GbR, einschließlich ihrer Besteuerung und eines Vergleichs mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Unternehmergesellschaft (UG).

Gründung einer GbR

Eine GbR kann von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Die Gründung erfordert keinen notariellen Vertrag, sondern kann formlos durch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung erfolgen. Allerdings wird eine schriftliche Fixierung empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die wesentlichen Elemente des Gesellschaftsvertrags sind:

  • Name der Gesellschaft (meistens die Namen der Gesellschafter gefolgt von "GbR")
  • Zweck der Gesellschaft
  • Beiträge der Gesellschafter
  • Gewinn- und Verlustverteilung

Haftung

Ein wesentlicher Nachteil der GbR ist die unbeschränkte Haftung. Die Gesellschafter haften sowohl mit ihrem Privatvermögen als auch gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass Gläubiger der GbR jeden Gesellschafter für die gesamte Schuld in Anspruch nehmen können.

Besteuerung

Die GbR selbst ist kein eigenständiges Steuersubjekt, sondern eine transparente Gesellschaft. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Die GbR unterliegt folgenden Steuerarten:

  • Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil am Gewinn der GbR mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Gewerbesteuer: Falls die GbR gewerblich tätig ist, unterliegt sie der Gewerbesteuer. Der Freibetrag beträgt derzeit 24.500 € pro Jahr.
  • Umsatzsteuer: Die GbR ist umsatzsteuerpflichtig, wenn sie steuerpflichtige Umsätze erzielt. Die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) kann angewendet werden.

Die eingetragene GbR (eGbR)

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es die Möglichkeit, eine GbR im Gesellschaftsregister eintragen zu lassen, wodurch sie den Status einer "eingetragenen GbR" (eGbR) erhält. Diese Neuerung bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Rechtsfähigkeit: Die eGbR erlangt eigene Rechtsfähigkeit und kann somit selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.
  • Rechtssicherheit: Die Eintragung im Gesellschaftsregister schafft Transparenz und erleichtert es, die Existenz und die Vertretungsverhältnisse der GbR nachzuweisen.
  • Firmierung: Die eGbR kann unter einer eigenen Firma auftreten, was ihr Auftreten im Geschäftsverkehr professionalisiert.
  • Eigentum an Grundstücken: Eine eGbR kann im eigenen Namen Eigentum an Grundstücken erwerben und im Grundbuch eingetragen werden.

Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und erfordert folgende Angaben:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Namen und Anschriften der Gesellschafter
  • Vertretungsregelungen

Vergleich mit GmbH und UG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Haftung: Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Mindestkapital: Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € erforderlich.
  • Gründung: Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
  • Besteuerung: Die GmbH ist ein eigenständiges Steuersubjekt und unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Die Gewinne werden auf Ebene der Gesellschaft besteuert und die Ausschüttungen auf Ebene der Gesellschafter.

Unternehmergesellschaft (UG)

  • Haftung: Ähnlich wie bei der GmbH haftet die UG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
  • Mindestkapital: Die UG kann mit einem Mindestkapital von nur 1 € gegründet werden, allerdings muss ein Teil des Jahresüberschusses (mindestens 25 %) als Rücklage einbehalten werden, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.
  • Gründung: Die Gründung ist einfacher und günstiger als bei der GmbH, erfordert aber ebenfalls die notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister.
  • Besteuerung: Die Besteuerung erfolgt wie bei der GmbH.

Fazit

Die GbR ist eine unkomplizierte und kostengünstige Rechtsform für kleine Unternehmen und Gemeinschaften, die keine beschränkte Haftung benötigen. Sie bietet Flexibilität und einfache Handhabung, jedoch auf Kosten der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Mit der Einführung der eGbR wird die GbR für bestimmte Zwecke attraktiver, da sie zusätzliche Rechtssicherheit und Möglichkeiten bietet. Für größere Unternehmen oder solche mit höherem Haftungsrisiko können die GmbH oder UG bessere Alternativen darstellen, da sie eine beschränkte Haftung bieten, allerdings mit höheren Gründungsanforderungen und laufenden Verpflichtungen verbunden sind.

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