Verwahrungsvertrag
zwischen
______
und
______
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt die Firma, folgende Gegenstände in Verwahrung zu nehmen:
_________
Etwaige sichbare Beschädigungen sind in der als Anlage beigefügten Lagerliste aufgeführt.
§ 2 Verwahrungsort
Die Verwahrung erfolgt in den Räumlichkeiten der Firma _______________ Bei Änderung des Verwahrungsortes im Sinne des § 692 BGB ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die bezeichneten Gegenstände sind von übrigen sich im Lager befindlichen Gegenständen getrennt zu lagern und als nicht der Firma gehörige Gegenstände nach außen hin kenntlich zu machen. Im Falle einer Zwangsvollstreckung in die verwahrten Gegenstände hat die Firma den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu unterrichten.
§ 3 Versicherung
Die Firma sichert zu, gegen Diebstahl, Feuer, Wasserschaden und Vandalismus versichert zu sein. Der Wert der verwahrten Gegenstände wird mit _________ beziffert.
§ 4 Vergütung
Die Firma erhält für die Dauer dieses Vertrags eine monatliche Vergütung in Höhe von € ____________ zzgl. gesetzlicher MwSt. Diese ist jeweils im Voraus, zum Letzten eines Monats für den Folgemonat auf das Konto Nr. __________ bei der __________ Bank, BLZ __________ zu bewirken.
§ 5 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Teilen zum Letzten eines Monats mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Sonstiges
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen - auch des Schriftformerfordernisses - müssen schriftlich erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche der Parteien verjähren nach deren Entstehen und Kenntnis oder grob fahrlässige Nichtkenntnis über den Anspruch nach zwei Jahren, jedenfalls aber beginnend mit dem Eintritt der Kündigungswirkung nach Ablauf von zwei Jahren.
--
Anmerkungen
Der Verwahrungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem sich der Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren, §§ 688 ff. BGB.
Die Aufbewahrung muss den Hauptinhalt des Vertrages ausmachen.
[ENDE DER VORSCHAU]
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