Geheimhaltungsvereinbarung zur neuen Entwicklung / technischen Idee / Erfindung
im folgenden ”Entwicklung” genannt)
zwischen dem Erfinder
(im folgenden ”Erfinder” genannt)
und dem an einer Lizenz oder am Kauf interessierten Unternehmen
(im folgenden ”Interessent” genannt)
§ 1 Geheimhaltung
Interessent und Erfinder verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen zur Entwicklung, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen und Gesprächen stehen, geheim zu halten. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.
§ 2 Verwertungsrechte
Der Interessent verpflichtet sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten. Der Erfinder hält sich das alleinige und uneingeschränkte Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor.
§ 3 Unterlagen und Informationen
Die Parteien werden Unterlagen, die sie jeweils vom anderen im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten haben, nach Beendigung der Geheimhaltungsverpflichtung unverzüglich dem Informationsgeber zurückgeben.
[ENDE DER VORSCHAU]
Jetzt das vollständige Dokument lesen
Das vollständige Dokument "Geheimhaltungsvereinbarung zur neuen Entwicklung / technischen Idee / Erfindung" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR
Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.
Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Schreiben Sie uns!
Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.