Der im Vorhinein vereinbarte Rangrücktritt

Vorbemerkung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma AB-GmbH mit Sitz in..., im Folgenden AB-GmbH genannt, ist unter HRB...im Handelsregister des AG... eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt... Euro.

Herr W. M. hält am Stammkapital der AB-GmbH einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von ... Euro.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien:

(1) Herr W. M. gewährt der AB-GmbH ein Darlehen in Höhe von... Euro. Herr W. M. wird die Darlehensvaluta innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages auf das Bankkonto der AB-GmbH (XY-Bank AG, BLZ..., Konto-Nummer...) überweisen.

(2) Das Darlehen ist mit... v. H. jährlich zu verzinsen.

(3) Herr W. M. kann diesen Darlehensvertrag mit einer Frist von ... zum ... Monate kündigen.

(4) Zur Beseitigung der �?berschuldung der AB-GmbH und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AB-GmbH vereinbaren die Parteien, dass die AB-GmbH zur Rückzahlung des Darlehens auch nach Kündigung des Darlehensvertrages nur verpflichtet ist, sobald und soweit ihr Stammkapital in der Handelsbilanz 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "1. Der im Vorhinein vereinbarte Rangrücktritt" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Zugang zu allen Dokumenten freischalten
99 EUR

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.